Umsetzung der UTP-Richtlinie

Vorgaben für Handels- und Lieferantenverträge im neuen AgrarOlkG

Mit der sog. Unfair Trade Practices (UTP)-Richtlinie hat der europäische Gesetzgeber diverse Arten von Absprachen in Lieferverträgen und AGB hierzu verboten. Der deutsche Gesetzgeber hat diese Richtlinie umgesetzt und zusätzliche Verbote erlassen. Ähnliches ist in anderen EU-Mitgliedstaaten zu beobachten. Um sich vor hohen Bußgeldern, der Nichtigkeit von Vertragsklauseln und einer Veröffentlichung des Unternehmensnamens bei Verstößen zu schützen, ist für jeden Ein- und Verkäufer eine gute Kenntnis der neuen Verbote erforderlich.

Dozent
ZENK Rechtsanwälte Partnerschaft mbB