Nährwertclaims

Zugelassene Angaben, Voraussetzungen und Ausnahmen, Kennzeichnungserfordernisse

Lebensmittel sollen heute nicht mehr nur gut schmecken und satt machen. Für vielen Verbraucher steht eine ausgewogene und gesunde Ernährung im Vordergrund. Daher spielen nährwertbezogene Angabe wie z. B. „proteinreich“, „kalorienarm“, „mit Vitamin D“ oder „ohne Fett“ in der Verbraucherkommunikation eine zentrale Rolle. Die Werbemöglichkeiten sind allerdings gesetzlich streng begrenzt. Das Seminar zeigt, welche Hinweise unter welche Voraussetzungen möglich sind und welche Folgen unzulässige Werbeangaben haben können.

Dozenten
ZENK Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
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