Online-Seminar „Schafft die neue Bundesregierung das LkSG ab?“

Online-Seminar:
„Schafft die neue Bundesregierung das LkSG ab?“

Lange wurde spekuliert: Was macht die neue Bundesregierung aus dem LkSG?

Nun haben CDU, CSU und SPD sich am 9. April 2025 auf den Koalitionsvertrag geeinigt.

Ausdrücklich heißt es dort: Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) wird abgeschafft.

Doch das ist nur die halbe Wahrheit, denn tatsächlich soll das LkSG nicht abgeschafft, sondern ersetzt werden. Und zwar durch ein Gesetz, mit dem die europäische Sorgfaltspflichten-Richtlinie (CSDDD) in Deutschland implementiert wird. Wann dieses Gesetz kommt, steht in den Sternen.

Damit gilt das LkSG vorerst weiter – es wird aber Modifikationen geben: Die Berichtspflichten sollen unmittelbar abgeschafft werden und Sanktionen soll es nur noch bei schweren Menschenrechtsverstößen geben.

Das Seminar soll Ihnen bei der Einordnung helfen, wie die angekündigten Modifikationen konkret aussehen (könnten) und was sie für Ihr Unternehmen bedeuten.
 
Im Einzelnen:

  • Welche menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten muss Ihr Unternehmen
    kurz- und mittelfristig beachten?
  • Welche Sanktionsrisiken bestehen noch?
  • Was gilt für KMU, die vom LkSG mittelbar als Zulieferer oder Geschäftspartner betroffen sind?
  • Was heißt das für die ESG-Strategie Ihres Unternehmens, wenn man bei alledem auch die verschiedenen europäischen Gesetze und Vorhaben beachtet (Green Industrial Deal, Omnibus Paket usw)?

Das Seminar bietet einen Top-Level-Überblick und richtet sich speziell an Unternehmer:innen, Entscheider:innen, Nachhaltigkeits- und Menschenrechtsbeauftragte jeder Branche, mit einem Schwerpunkt auf der Ernährungswirtschaft.

Event Details
Dozenten
ZENK Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Anmeldung
Teilnahme am Online-Seminar
109,- € zzgl. MwSt.

inkl. Unterlagen, Teilnehmerzertifikat

Die Anmeldung ist selbstverständlich übertragbar.

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