Rechtsprechung, Werbung mit Wirkungsaussagen, hinreichende wissenschaftliche Absicherung
Kernbereich des Verbraucherschutzes sind die Irreführungsregelungen. Diese sind im Lebensmittelrecht umfassend geregelt. Dabei bestimmt das Gesetz nicht nur Konstellationen, bei
denen relevante Fehlvorstellungen auftreten können (z. B bei Irrtümern über Produkteigenschaften wie Zusammensetzung, Herkunft oder Herstellung), sondern schafft auch Darlegungspflichten (z. B. die wissenschaftliche Absicherung von Wirkungsaussagen) für den Unternehmer oder konkretisiert berechtigte Erwartungen für die Verbraucher (wann gilt ein Produkt
als fettarm?). Bestimmte Fehlvorstellungen sollen schon im Vorfeld (so ist z. B. eine Krankheitswerbung generell verboten) oder durch bestimmte Darstellungsweisen (Sichtfeld- und Größenregelungen) ausgeräumt werden. Die Veranstaltung erläutert die komplizierte Irreführungssystematik im Lebensmittelbereich und hilft, Verstöße zu vermeiden.