Qualifizierung zum/zur Menschenrechtsbeauftragten gemäß Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
8./9.02.2023
Die gesetzliche Verankerung von ESG-Compliance und menschenrechtlicher Bemühenspflichten stellt Unternehmen der Food-Value-Chain vor nie gesehene Herausforderungen. Ab dem 01.01.2023 verpflichtet das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitenden zu Maßnahmen, um die Einhaltung von Menschenrechten im eigenen Geschäftsbereich und gegenüber Zulieferern sicherzustellen.
Ab dem 01.01.2024 gilt diese Regelung für Unternehmen mit 1.000 Mitarbeitenden. Mit der EU Corporate Due Diligence Directive (CDDD) zeichnet sich bereits eine strengere Gesetzesvorgabe auf europäischer Ebene ab. Aufgrund der allgemein gestiegenen Anforderungen an die ESG-Compliance werden daher in den kommenden fünf Jahren viele kleine und mittlere Unternehmen den Schutz der Menschenrechte auf die Agenda nehmen müssen, um etwa als Lieferant noch markttauglich zu sein.
Das LkSG wird damit zum Impulsgeber für neue Standards in den Bereichen Risikomanagement und Prävention. Ein wesentlicher Baustein hierfür ist die Schaffung der richtigen Strukturen und von Fachkunde innerhalb des Unternehmens.
Mit der Qualifizierung eines/einer Menschenrechtsbeauftragten stellen Sie die Weichen für die Zukunftsfähigkeit Ihres Unternehmens und für die Stabilität Ihrer Lieferbeziehungen. Sie können damit dokumentieren, den gesetzlichen Anforderungen des LkSG nachzukommen und minimieren Haftungs- und Reputationsrisiken. Nur die Einsetzung eines/einer Menschenrechtsbeauftragten (oder einer ähnlich qualifizierten Person) genügt vollständig den Vorgaben des Gesetzgebers gemäß § 4 Abs. 3 LkSG.
Im Qualifizierungsseminar erhalten Sie das Werkzeug, die Funktion des/der Menschenrechtsbeauftragten ausfüllen zu können. Die Referenten von AFC und ZENK legen dabei ihren Fokus auf die spezifischen Anforderungen für Unternehmen der Lebensmittelwirtschaft.