Das neue Tierhaltungsgesetz

Das neue Tierhaltungsgesetz

Das „TierHaltKennzG“ kommt und bringt völlig neue Kennzeichnungspflichten mit sich. Zu Beginn gilt es nur für frisches Fleisch von Schweinen, später will die Bundesregierung aber auch Rind- und Geflügelfleisch in das Gesetz aufnehmen. Trotz der Kritik von Wirtschaft und Verbänden deutet alles darauf hin, dass das Gesetz schon bald vom Bundestag verabschiedet wird. Wir zeigen, welche Haltungskategorien es künftig geben wird und wie die Kennzeichnung im Detail erfolgen soll.

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ZENK Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
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Online-Seminar zum neuen Tierhaltungsgesetz
98,- EUR € zzgl. MwSt.

Inkl. Unterlagen, Teilnehmerzertifikat

Die Anmeldung ist übertragbar.

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