Der neue BAFA-Fragenkatalog zum Lieferkettengesetz

Dreh- und Angelpunkt des Lieferkettengesetzes (LkSG) ist der jährliche Menschenrechtsbericht. Betroffene Unternehmen müssen diesen künftig regelmäßig beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einreichen. Das BAFA prüft diese Berichte und nimmt sie ggf. zum Anlass für weitere Ermittlungen und Sanktionen. Für die Unternehmen kommt es darauf an, den Anforderungen des BAFA an die Berichtsdarstellung möglichst vollständig zu entsprechen. Hier herrscht bislang große Unsicherheit.

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Nun hat das BAFA endlich seine lange erwartete Handreichung zur Berichtspflicht vorgelegt. Es handelt sich im Wesentlichen um eine strukturierte Frageliste: Der Menschenrechtsbericht soll künftig aus der Beantwortung dieses Fragenkatalogs automatisch generiert werden.

Schema F im weiten Feld der Menschenrechts-Compliance? Ob das gut gehen kann? 

Unser Referent Dr. Stephan Schäfer hat den Katalog auf Praxistauglichkeit analysiert. Sie lernen in diesem Webinar, wie Sie mit den inhaltlichen Anforderungen des Fragenkatalogs umgehen und worauf Sie sich als unmittelbar betroffenes Unternehmen aber auch als Lieferant künftig einstellen müssen.

Dozent
ZENK Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Anmeldung
Teilnahme am Online-Seminar
98,- € zzgl. MwSt.

inkl. Unterlagen, Teilnahmezertifikat

Die Anmeldung ist übertragbar.

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