Pflichtangaben der Verpackung

Pflichthinweise, Formerfordernisse, spezifische Anforderungen, Sanktionen

Wesentliches Ziel des Lebensmittelrechts ist neben dem Gesundheits- und Täuschungsschutz eine umfassende Aufklärung der Verbraucher, um ihnen eine sachgerechte Kauf- und Verwendungsentscheidung zu ermöglichen. Hierzu hat der Gesetzgeber ein immer dichteres Netz an Pflichtkennzeichnungselementen (wie Verkehrsbezeichnung, Zutatenliste, Füllmengenangaben, Gebrauchshinweisen, Nährwertdeklaration etc.) geschaffen. Dabei geht es nicht nur darum, eine Vielzahl von Inhalten bereit zu stellen, sondern auch die Art und Weise der Informationsbereitstellung ist detailliert vorgegeben. Die Veranstaltung veranschaulich anhand von Beispielen, welche Informationen wie auf den Etiketten anzugeben sind und welche Konsequenzen bei Verstößen drohen.

Dozent
ZENK Rechtsanwälte Partnerschaft mbB